Wissenswertes
Nicht nur zum Wohnen, sondern auch zum Leben in Kassel oder Witzenhausen gibt es einiges zu wissen und zu beachten. Ein paar nützliche Infos haben wir hier für Sie zusammengetragen.
Gängige Fragen rund um das Leben im Wohnheim beantworten wir außerdem in unserem FAQ Leben im Wohnheim.
Sozialwohnungen
Sollten Sie bisher noch kein Glück bei Ihrer Suche gehabt haben, würde sich auch anbieten, den Bereich der mit öffentlichen Mitteln erstellten Wohnungen zu durchforsten. Für die Anmietung einer Sozialwohnung ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich, die ebenso wie Wohngeld bei dem Wohnungsamt zu beantragen ist.
Wohnungsbauunternehmen, die Sozialwohnungen vermieten:
Wohnberechtigungsschein
Diese notwendige Wohnberechtigungsbescheinigung zur Anmietung einer Sozialwohnung steht praktisch allen Studierenden, die die Einkommensvoraussetzungen erfüllen (1 Person z. Z. €14.500,00 Bruttojahreseinkommen) offen.
Diese Bescheinigung berechtigt wiederum zur Anmietung einer Sozialwohnung bis zur Größe von max. 50 m².
Exakte Informationen (z. B. wenn mehrere Personen dem Haushalt angehören) erteilt das Wohnungsamt, dort ist auch der Antrag zu stellen. Außerdem sind vorzulegen: Personalausweis bzw. Reisepass ggf. mit Aufenthaltserlaubnis - sowie gültige Immatrikulationsbescheinigung und Einkommensnachweise wie BAföG oder Unterhalt.
- Bauverwaltungsamt / Abteilung Wohnraumversorgung
- Bewilligungsstelle für Wohngeld im Landratsamt Witzenhausen
Bitte beachten Sie, dass die Wohnberechtigungsscheine grundsätzlich von den zuständigen Gemeindeverwaltungen ausgestellt werden. Wenn Sie also z.B. in Baunatal wohnen, dann ist die dortige Gemeindeverwaltung für Ihren Antrag zuständig.
Wohngeld
Wohngeld wird einer allein stehenden Studentin bzw. einem allein stehenden Studenten bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nur bewilligt, wenn ihm oder ihr BAföG-Leistungen nicht zustehen. Dies trifft zu, wenn er/sie keinen Anspruch auf Studienförderung nach dem BAföG hat (z. B. Wechsel der Fachrichtung, Überschreitung der Altersgrenze bzw. der Förderungshöchstdauer). Es besteht auch ein Anspruch auf Wohngeld, wenn BAföG ausschließlich als Darlehen gewährt wird.
Wörterbücher für internationale Studierende
Praktisch, witzig und obendrein auch noch schön bebildert sind die Wörterbücher, die sich das Studierendenwerk Bielefeld nicht nur für seine Wohnheimbewohnerinnen und -bewohner ausgedacht und gemeinsam mit der Uni Bielefeld, dem Deutschen Studierendenwerk und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung in verschiedenen Sprachen veröffentlicht hat. Hier für Sie als PDF zum Download.
Wohnheimwörterbuch
- Deutsch-Englisch-Chinesisch
- Deutsch-Polnisch-Russisch
- Deutsch-Französisch-Spanisch
- Deutsch-Französisch-Arabisch
Gesundheitswörterbuch
Meldepflicht
Auch für Studentinnen und Studenten gilt das Bundesmeldegesetz: Sie müssen sich zwei Wochen, nachdem Sie Ihr Zimmer / Ihre Wohnung bezogen haben, mit Ihrer neuen Adresse bei der entsprechenden Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden.
Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich dort auch wieder abmelden.
Rundfunkbeitrag
Alle Personen, die in Deutschland in einer eigenen Wohnung (oder in einem Wohnheim-Zimmer) wohnen, müssen Rundfunkbeitrag zahlen. Das gilt auch für Studierende aus dem Ausland. Mehr Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Sie hier.


