FAQ Leben im Wohnheim
Sie leben in einem unserer Wohnheime, einige Dinge des Wohnheim-Lebens sind Ihnen aber noch unklar? Hier gehen wir auf die häufigsten Fragen ein.
Ihr Thema ist nicht dabei? Dann schreiben Sie uns – die Kontaktinfos Ihrer Wohnheimsachbearbeiterin / Ihres Wohnheimsachbearbeiters finden Sie hier.
Wie kann ich das Internet im Wohnheim nutzen?
Infos zum Wohnheim-Internet finden Sie hier.
Das Wohnheim-Internet funktioniert nicht, was jetzt?
Bei Internetproblemen kontaktieren Sie bitte den Kundensupport von 1&1:
- Tel.: 0800 550 555 702
- E-Mail: support((at))hotzone.de
(Montag bis Freitag, 8-18 Uhr)
Meine Nachbarin / mein Nachbar ist zu laut. Was kann ich tun?
Am besten versuchen Sie erst einmal, mit der Person zu sprechen. Wenn das nicht hilft, können Sie Ihre Wohnheim-Tutorin / Ihren Wohnheim-Tutor um Hilfe bitten oder sich an Ihre Sachbearbeiterin / Ihren Sachbearbeiter wenden.
Ich möchte einen Schaden melden, wie mache ich das?
Alle Schäden, – egal, ob in Ihrem Zimmer oder im Wohnheim – können Sie mit unserer Online-Schadensmeldung an uns weitergeben. Hierzu benötigen Sie lediglich Ihre Mieternummer, die Sie auf Ihrem Mietvertrag finden.
- Bei Notfällen (z. B. Strom- und Heizungsausfall oder Wasserrohrbruch) rufen Sie unbedingt unseren Notdienst an: 0561 804-2598.
Bin ich gegen Schäden im Wohnheim versichert?
Nein, für Schäden im Wohnheim müssen Sie selbst aufkommen. Wir empfehlen jeder Mieterin und jedem Mieter daher, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen und sich so gegen eventuelle Schadensersatzansprüche abzusichern, die z. B. aus dem Mietvertrag entstehen können.
Kann ich ein anderes Zimmer bekommen?
Natürlich. Sie können innerhalb unserer Wohnheime umziehen – in ein anderes Zimmer oder in ein Apartment. Dafür müssen Sie aber einen Umzugsantrag stellen. Alle wesentlichen Infos dazu finden Sie hier.
Ich werde eine Weile nicht vor Ort sein, darf ich mein Zimmer untervermieten?
Nein, Sie dürfen Ihr Zimmer / Ihr Apartment nicht privat untervermieten. Sie riskieren sogar eine fristlose Kündigung, wenn Sie das machen. Wenn Sie für ein volles Semester weg sind, können Sie Ihr Zimmer / Apartment aber zur Gastvermietung anbieten. Mehr dazu finden Sie hier.
Ich habe mich ausgesperrt, was nun?
Für Kassel
Während unserer Bürozeiten
- Montag-Donnerstag, 7.30-15 Uhr
- Freitag, 7.30-12 Uhr
kontaktieren Sie unseren Technischen Dienst: 0561 804 2570.
Der Schließdienst kostet 20 Euro.
Außerhalb unserer Bürozeiten
- Montag-Donnerstag nach 15 Uhr
- Freitag nach 12 Uhr
- Samstag, Sonntag und an Feiertagen
kontaktieren Sie bitte unsere Rufbereitschaft: 0561 804 2598.
Der Pauschalpreis beträgt 92,50 Euro.
Für Witzenhausen
Während unserer Bürozeiten
- Montag-Donnerstag, 7.30-15 Uhr
- Freitag, 7.30-12 Uhr
kontaktieren Sie die Wohnheimverwaltung in Witzenhausen: 0561 804 1202.
Der Schließdienst kostet 20 Euro.
Außerhalb unserer Bürozeiten
- Montag-Donnerstag nach 15 Uhr
- Freitag nach 12 Uhr
- Samstag, Sonntag und an Feiertagen
kümmert sich die Firma Laudahn (Mühlstraße 10, 37213 Witzenhausen) um den Schließdienst: 05542 71254.
Der Pauschalpreis beträgt 40 Euro.
Ich habe meinen Schlüssel verloren, an wen kann ich mich wenden?
Kontaktieren Sie unbedingt Ihre Sachbearbeiterin / Ihren Sachbearbeiter.
Ich habe Fragen zum Wohnheim-Leben, an wen kann ich mich wenden?
An Ihre Wohnheim-Tutorinnen und Tutoren. Das sind Studierende, die wie Sie im Wohnheim leben und Ihnen nicht nur allgemeine Fragen beantworten, sondern auch den einen oder anderen Tipp geben können.
Welcher Tutor oder welche Tutorin sich um Ihr Wohnheim kümmert, können Sie hier nachsehen.
Wie funktioniert die Mülltrennung im Wohnheim?
Nicht alle Wohnheime haben die gleichen Mülltonnen, insofern unterscheidet sich die Mülltrennung von Haus zu Haus. Im Aushangkasten Ihres Wohnheims finden Sie deswegen genaue Informationen dazu, wie Müll bei Ihnen getrennt werden muss. Wenn etwas unklar ist, fragen Sie am besten Ihre Wohnheim-Tutorin / Ihren Wohnheim-Tutor.
Muss ich im Wohnheim Rundfunk- und Fernsehgebühren zahlen?
In der Regel, ja. Informationen dazu finden Sie hier auf unserer Webseite.
Muss ich Zweitwohnungsteuer zahlen, wenn ich im Wohnheim lebe?
Sowohl Kassel als auch Witzenhausen erheben eine Zweitwohnungsteuer, die auch Studierende im Wohnheim bezahlen müssen.
- Wenn Sie Ihren zweiten Wohnsitz in Kassel anmelden, müssen Sie acht Prozent ihrer Grundmiete als Zweitwohnungssteuer an die Stadt Kassel zahlen.
- In Witzenhausen erfahren Sie die genaue Höhe der Zweitwohnungssteuer von der Stadt.
In beiden Fällen können Sie sich das Geld aber sparen, wenn Sie sich mit Ihrem ersten Wohnsitz anmelden.
Wann und wie wird die Miete bezahlt?
Die Miete wird per Lastschrift (SEPA-Lastschriftmandat) von Ihrem Konto abgebucht. Die Abbuchung erfolgt am 5. jedes Monats oder – wenn der Fünfte kein Bankarbeitstag ist – am darauffolgenden Werktag.
Ich kann meine Miete nicht (rechtzeitig) bezahlen. Was jetzt?
- Kontaktieren Sie unbedingt Ihre Sachbearbeiterin / Ihren Sachbearbeiter.
- Bei wichtigen Gründen ist eine Stundung – für maximal eine Monatsmiete – möglich.
- Die Stundung müssen Sie schriftlich / per E-Mail bis zum 15. des vorherigen Monats bei Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter beantragen.
- Innerhalb von zwölf Monaten können nicht mehr als zwei Stundungsanträge gestellt werden.
Wie lange darf ich im Wohnheim wohnen?
Die maximale Wohndauer im Wohnheim sind zehn Semester. In Härtefällen kann die Wohndauer aber um bis zu vier Semester verlängert werden. Mehr Infos dazu finden Sie in unseren Belegungsrichtlinien.
Ich möchte ausziehen, was muss ich tun?
Das kommt auf Ihren Mietvertrag an:
- Ist der Vertrag unbefristet, müssen Sie zunächst schriftlich kündigen. Kündigungen sind nur mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende möglich. (Das bedeutet, dass der Mietvertrag immer bis zum Ende eines Monats läuft und Sie spätestens sechs Wochen vorher schriftlich kündigen müssen.)
- Mietverträge mit fester Laufzeit enden automatisch – eine frühere Kündigung ist hier nicht möglich.
In beiden Fällen, sollten Sie unbedingt daran denken, mit Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter einen Zimmerrückgabe-Termin zu vereinbaren.
- Mehr Informationen zum Auszug können Sie in den Allgemeinen Mietbedingungen in § 14 Beendigung des Mietverhältnisses nachlesen.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Sachbearbeiterin / Ihren Sachbearbeiter.
Ich ziehe bald aus, was passiert dann mit meiner Post?
Um sicherzustellen, dass Sie nach Ihrem Auszug die Post bekommen, die noch an Ihre Wohnheim-Adresse geht, sollten Sie einen Nachsendeauftrag bei der einrichten. Das geht bei der Deutschen Post (Verlinkung auf externe Webseite).
Ich werde ausziehen, was muss ich zur Zimmerrückgabe wissen?
Bei der Zimmerrückgabe gehen wir zusammen mit Ihnen durch Ihr Zimmer / Apartment und schauen nach Mängeln – das können stark verschmutzte Flächen, kaputte Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände sein. Die Beseitigung der Mängel wird Ihnen dann von Ihrer Kaution abgezogen.
- Wichtig: Die Zimmerrückgabe ist verpflichtend – Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person muss anwesend sein. Machen Sie daher unbedingt so schnell wie möglich einen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin / Ihrem Sachbearbeiter aus.
- Tipp: Sie können böse Überraschungen vermeiden, indem Sie eine Vorabnahme mit uns vereinbaren. Bei der Vorabnahme können wir Sie auf Mängel aufmerksam machen und Ihnen bleibt genug Zeit, diese selbst zu beseitigen. Wenden Sie sich dazu einfach an Ihre Sachbearbeiterin / Ihren Sachbearbeiter.
- Mehr Informationen zur Zimmerrückgabe können Sie in den Allgemeinen Mietbedingungen in § 15 Pflichten der Vertragsparteien bei Beendigung des Mietverhältnisses nachlesen.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Wir werden Ihnen die Kaution ungefähr zehn Wochen nach Vertragsende auf Ihr Konto überweisen. Wichtig: Mögliche Kosten für Reparaturen, Reinigungen oder Ersatzbeschaffungen werden mit Ihrer Kaution verrechnet.


