Gastvermietung
Sie werden ein Semester im Ausland studieren, ein mehrmonatiges Praktikum in einer anderen Stadt machen oder ein Urlaubssemester nehmen? Dann stellen Sie Ihr Zimmer oder Apartment doch anderen Studierenden zur Verfügung – mit unserem Antrag auf Gastvermietung.
Den Antrag auf Gastvermietung können Sie hier downloaden.
Ihre Vorteile:
- Sie sparen sich die Miete, so lange Ihr Zimmer oder Apartment von anderen Studierenden bewohnt wird,
- die Zeit der Gastvermietung wird nicht auf ihre maximale Wohndauer angerechnet.
Was Sie außerdem wissen müssen:
- Wohnheim-Zimmer und -Apartments können nur für ein ganzes Sommer- oder Wintersemester gastvermietet werden.
- Ihr Antrag muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Gastvermietung bei uns eingehen.
- Zusätzlich zum Antrag brauchen wir einen Nachweis über Ihr Praktikum, Ihr Auslands- oder Urlaubssemester.
- Wenn wir eine Mieterin oder einen Mieter für Ihr Zimmer oder Apartment finden, müssen Sie 50 Euro Verwaltungsgebühr und eine Textilreinigungspauschale von 25 Euro zahlen.
Fragen zur Gastvermietung beantwortet Ihre Wohnheim-Sachbearbeiterin oder Ihr Wohnheim-Sachbearbeiter.
Achtung: Wohnheim-Zimmer dürfen nicht privat zur Untervermietung angeboten werden. Wenn Wohnheim-Bewohnerinnen und -Bewohner privat untervermieten, riskieren sie eine fristlose Kündigung.


